Informationen für Anwohner der Friedhofstraße, Gartenstraße und Goldgrundstraße:
Am 13. Mai wird zwischen ca. 18 Uhr und 20 Uhr eine Einbahnstraßenregelung in Kraft treten. Die Goldgrund- und Friedhofstraße können nur in Richtung Ortsmitte/Kirchplatz befahren werden. Die Zufahrt zum Tennisplatz ist nur über die Friedhofstraße möglich, die dazu für den Verkehr geöffnet wird.
Einbahnstraßenregelung als PDF