Haftungsauschluss

Bitte in den Umkleidekabinen keine Wertgegenstände liegen lassen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung der Teilnehmer.

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

Die Anmeldung beschränkt geschäftsfähiger Personen ist nur mit der Unterschrift der Eltern bzw. eines Bevollmächtigten möglich.

Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt den Teilnehmern, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, CDs etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und für Werbemaßnahmen (Flyer, Plakate und andere Printmedien) des Veranstalters genutzt werden.

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer der Speicherung der Daten zu den o.g. Zwecken zu. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung, allerdings ist eine Teilnahme am „RHEIN-VOLKSLAUF“ ohne die Daten nicht möglich.

Teilnehmer, die Gefahr laufen sich gesundheitlich zu schädigen, werden vom Veranstalter aus dem Wettbewerb genommen.